Kosten
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Art und dem Umfang unserer Tätigkeit und dem Gegenstandswert. Dieser wird in der Regel bestimmt durch die Höhe der Forderung. Gern beraten wir Sie vor Mandatserteilung über die Höhe der Kosten.
Erstberatung
Eine Erstberatung liegt dann vor, wenn sich unsere Tätigkeit auf eine einmalige Beratung beschränkt. Die Gebühr beträgt zwischen € 15 und € 260 bzw. für Verbraucher bis maximal
€ 190 zzgl. Mehrwertsteuer und eventueller Auslagen.
Die Gebühren richten sich nach der Art und dem Umfang unserer Tätigkeit und dem Gegenstandswert. Dieser wird in der Regel bestimmt durch die Höhe der Forderung. Gern beraten wir Sie vor Mandatserteilung über die Höhe der Kosten.
Erstberatung
Eine Erstberatung liegt dann vor, wenn sich unsere Tätigkeit auf eine einmalige Beratung beschränkt. Die Gebühr beträgt zwischen € 15 und € 260 bzw. für Verbraucher bis maximal
€ 190 zzgl. Mehrwertsteuer und eventueller Auslagen.
Honorarvereinbarung
Sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, können Honorare im Einzelfall gesondert als Zeit- oder Pauschalhonorar ausgehandelt werden.
Rechtsschutzversicherung
Selbstverständlich vertreten wir Sie gern, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Auf Ihren Wunsch holen wir die Zusage Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme dort direkt ein.
Prozesskostenhilfe / Prozessfinanzierer
Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse und der Prozessfinanzierung.
Sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, können Honorare im Einzelfall gesondert als Zeit- oder Pauschalhonorar ausgehandelt werden.
Rechtsschutzversicherung
Selbstverständlich vertreten wir Sie gern, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Auf Ihren Wunsch holen wir die Zusage Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme dort direkt ein.
Prozesskostenhilfe / Prozessfinanzierer
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